CareLit Fachartikel
Das muss künftig beachtet werden
BROSS, S.; · Health & Care Management, Bad Wörishofen · 2016 · Heft 2 · S. 50 bis 51
Dokument
164864
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das OLG Nürnberg hat entschieden, dass sich die ärztliche Aufklärung zur Eintrittswahrscheinlichkeit bestimmter Komplikationen eines Eingriffs an der Häufigkeitsdefinition des MeDRA (Medial Dictionary for Regulatory Activities), die auch in Arzneimittel-Beipackzetteln verwendet wird, zu richten hat. Eine davon abweichende Verwendung der Risikobeschreibung kann eine verharmlosende Aufklärung über die Risiken darstellen, die zur Unwirksamkeit der Patienteneinwilligung führt.
Schlagworte
PATIENT
ENTSCHEIDUNG
GERICHT
THERAPIE
URTEIL
BESCHREIBUNG
PATIENTEN
RISIKO
HOFFNUNG
WAHRSCHEINLICHKEIT
RECHTSANWÄLTE
Health & Care Management
Bad Wörishofen