CareLit Fachartikel

Das muss künftig beachtet werden

BROSS, S.; · Health & Care Management, Bad Wörishofen · 2016 · Heft 2 · S. 50 bis 51

Dokument
164864
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Health & Care Management, Bad Wörishofen
Autor:innen
BROSS, S.;
Ausgabe
Heft 2 / 2016
Jahrgang 7
Seiten
50 bis 51
Erschienen: 2016-02-01 00:00:00
ISSN
2191-2432
DOI

Zusammenfassung

Das OLG Nürnberg hat entschieden, dass sich die ärztliche Aufklärung zur Eintrittswahrscheinlichkeit bestimmter Komplikationen eines Eingriffs an der Häufigkeitsdefinition des MeDRA (Medial Dictionary for Regulatory Activities), die auch in Arzneimittel-Beipackzetteln verwendet wird, zu richten hat. Eine davon abweichende Verwendung der Risikobeschreibung kann eine verharmlosende Aufklärung über die Risiken darstellen, die zur Unwirksamkeit der Patienteneinwilligung führt.

Schlagworte

PATIENT ENTSCHEIDUNG GERICHT THERAPIE URTEIL BESCHREIBUNG PATIENTEN RISIKO HOFFNUNG WAHRSCHEINLICHKEIT RECHTSANWÄLTE Health & Care Management Bad Wörishofen