CareLit Fachartikel
Charite-Beschäftigte dürfen für mehr Pflegepersonal streiken
Bachmann, C.; · PflegeRecht, Neuwied · 2016 · Heft 1 · S. 22 bis 33
Dokument
164869
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die tarifvertragsfreie Unternehmensautonomie geht nicht so weit, dass die Gewerkschaften darauf beschränkt sind, nur soziale Folgewirkungen unternehmerischer Entscheidungen zu regeln (vgl. BAG, 03.04.1990 - 1 AIR 123/89, Rn. 29). Das macht deutlich, dass es einen durch einen Arbeitskampf durchsetzbaren Einfluss auf die Arbeitsintensität gibt, der insbesondere auch nicht darauf beschränkt ist, eine (noch) weitere Arbeitsverdichtung zu verhindern, sondern es auch ermöglicht, Entlastungsregeln zu verlangen.
Schlagworte
RECHTSPRECHUNG
PFLEGEPERSONAL
VERGÜTUNG
ZIEL
ARBEITGEBER
ENTSCHEIDUNG
BEURTEILUNG
ARBEIT
ARBEITSLEISTUNG
ZIELE
STÄRKE
BERLIN
BEVÖLKERUNG
RADIOLOGIE
ANÄSTHESIE
FORSCHUNG