CareLit Fachartikel

Charite-Beschäftigte dürfen für mehr Pflegepersonal streiken

Bachmann, C.; · PflegeRecht, Neuwied · 2016 · Heft 1 · S. 22 bis 33

Dokument
164869
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Bachmann, C.;
Ausgabe
Heft 1 / 2016
Jahrgang 20
Seiten
22 bis 33
Erschienen: 2016-01-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Die tarifvertragsfreie Unternehmensautonomie geht nicht so weit, dass die Gewerkschaften darauf beschränkt sind, nur soziale Folgewirkungen unternehmerischer Entscheidungen zu regeln (vgl. BAG, 03.04.1990 - 1 AIR 123/89, Rn. 29). Das macht deutlich, dass es einen durch einen Arbeitskampf durchsetzbaren Einfluss auf die Arbeitsintensität gibt, der insbesondere auch nicht darauf beschränkt ist, eine (noch) weitere Arbeitsverdichtung zu verhindern, sondern es auch ermöglicht, Entlastungsregeln zu verlangen.

Schlagworte

RECHTSPRECHUNG PFLEGEPERSONAL VERGÜTUNG ZIEL ARBEITGEBER ENTSCHEIDUNG BEURTEILUNG ARBEIT ARBEITSLEISTUNG ZIELE STÄRKE BERLIN BEVÖLKERUNG RADIOLOGIE ANÄSTHESIE FORSCHUNG