CareLit Fachartikel
Leistungen der häuslichen Pflege auch in betreuten Wohnformen für Menschen mit Behinderung
Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2016 · Heft 1 · S. 40 bis 51
Dokument
164871
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ein Versicherter hat zwar grundsätzlich auch, während er in der Einrichtung der Eingliederungshitfe lebte, Anspruch auf häusliche Krankenpflege durch die beklagte Krankenkasse. Der Anspruch reicht aber nur soweit, wie die Einrichtung nicht selbst zur Erbringung der erforderlichen Maßnahmen der Behandlungspflege verpflichtet ist, und umfasst daher hier zwar die Injektion von Insulin, nicht aber das Messen der Blutzuckerwerte.
Schlagworte
BEHINDERUNG
EINRICHTUNG
SPEZIELLE PFLEGE
KRANKENPFLEGE
HILFE
HAUSHALT
RECHTSPRECHUNG
MENSCHEN
INSULIN
ZEIT
INJEKTIONEN
ES
KRANKHEIT
FÜHRUNG
GESUNDHEIT
MEDIZIN