CareLit Fachartikel

Leistungen der häuslichen Pflege auch in betreuten Wohnformen für Menschen mit Behinderung

Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2016 · Heft 1 · S. 40 bis 51

Dokument
164871
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.;
Ausgabe
Heft 1 / 2016
Jahrgang 20
Seiten
40 bis 51
Erschienen: 2016-01-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Ein Versicherter hat zwar grundsätzlich auch, während er in der Einrichtung der Eingliederungshitfe lebte, Anspruch auf häusliche Krankenpflege durch die beklagte Krankenkasse. Der Anspruch reicht aber nur soweit, wie die Einrichtung nicht selbst zur Erbringung der erforderlichen Maßnahmen der Behandlungspflege verpflichtet ist, und umfasst daher hier zwar die Injektion von Insulin, nicht aber das Messen der Blutzuckerwerte.

Schlagworte

BEHINDERUNG EINRICHTUNG SPEZIELLE PFLEGE KRANKENPFLEGE HILFE HAUSHALT RECHTSPRECHUNG MENSCHEN INSULIN ZEIT INJEKTIONEN ES KRANKHEIT FÜHRUNG GESUNDHEIT MEDIZIN