Zum sozialversicherungsrechtlichen Statusfeststellungsverfahren für eine OP-Schwester
Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2016 · Heft 1 · S. 52 bis 60
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das freiwillige Statusfeststellungsverfahren gemäß § 7a Abs. 1 Satz 1 SGB IV wurde am 01.01.1999 eingeführt. Es kann durch den beteiligten Arbeitnehmer oder Arbeitgeber oder beide eingeleitet werden, wenn ein objektiver Zweifel am sozialversicherungsrechtlichen Status besteht. Die Beteiligten können schriftlich eine Entscheidung beantragen. Die Deutsche Rentenversicherung Bund teilt den Beteiligten unter Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls mit, ob eine abhängige Beschäftigung vorliegt. Der Antrag muss innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Beschäftigung gestellt werden.