Verfassungsbeschwerde verworfen
Mertens, A.; · G+G, Gesundheit und Gesellschaft, Remagen · 2016 · Heft 1 · S. 42 bis 43
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Für welche Behandlungen oder Arznei-mittel die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten übernehmen, ist in den Beschlüssen und Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) geregelt. Wegen der großen Bedeutung dieses Gremiums der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Kassen und Krankenhäuser ist seine demokratische Legitimation unerlässlich. Die aber zweifelte eine gesetzlich krankenversicherte Frau an. Gegen ein Urteil des Bundessozialgerichts legte sie Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe ein. Die obersten Sozialrichter hatten ihre Klage gegen die Krankenkasse zurückgewiesen (Urteil vom 3. Juli 2012, Aktenz…