Gesetzliche Sozialversicherung und Leistungserbringung durch ambulante Dienste
Neander, K.-D.; · Unterricht Pflege, Brake · 2015 · Heft 12 · S. 24 bis 25
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Krankenund Pflegeversicherung ist neuerer Bestandteil der sog. „(gesetzlichen) Sozialversicherung, die 1881 durch Kaiser Wilhelm I mit der „Kaiserlichen Botschaft begründet wurde, in der Wilhelm forderte, dass Arbeitnehmer generell gegen Krankheit, Unfall, Invalidität und für das Alter geschützt werden sollen. Dieser Forderung wurde 1883 mit der Einführung der Gesetzlichen Krankenversicherung, 1884 mit dem Unfallversicherungsgesetz, 1889 mit dem Invaliditätsund Altersversicherungsgesetz entsprochen. 1927 kam die Arbeitslosenversicherung, erst 1994 die Pflegeversicherung. Die wesentlichen Rechtsgrundlagen für…