Leistungen für Pflegebedürftige an der Schnittstelle zwischen GKV und SPV - wer zahlt was im Falle häuslicher Pflege?
Kostorz, P.; · Unterricht Pflege, Brake · 2015 · Heft 12 · S. 26 bis 31
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im Falle der Pflegebedürftigkeit haben Versicherte der sozialen Pflegeversicherung (SPV) einen Anspruch auf Leistungen bei häuslicher Pflege, der vor allem die Gewährung von Pflegesachleistungen und/oder die Zahlung von Pflegegeld sowie die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln umfasst Unter bestimmten Voraussetzungen werden vergleichbare Leistungen auch von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erbracht, so dass sich im Einzelfall die Frage nach der Abgrenzung von Leistungen der GKV und der SPV stellen kann. Zwar sind beide Sozialversicherungszweige in organisatorischer Hinsicht miteinander verbunden, so dass…