Beispielfälle, Aufgabenstellungen und Lösungsvorschläge zum Sozialversicherungsrecht
Vosteen, K.; · Unterricht Pflege, Brake · 2015 · Heft 12 · S. 35 bis 46
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Krankenkasse bewilligt aber lediglich Insulininjektionen, Die Blutzuckermessungen bewilligt sie nur für einen Monat und lehnt die Medikamentengabe völlig ab. Sie begründet ihre Entscheidung damit, dass eine Medikamentengabe zwar grundsätzlich eine verordnungsfähige Leistung der häuslichen Krankenpflege nach § 37 SGB V sei, die Krankenkasse hierfür jedoch nicht zuständig sei, da die Medikamenten gäbe in einem unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit der Nahrungsaufnahme stehe und deshalb im Rahmen der Pflegeversicherung als Grundpflege zu berücksichtigen sei. Selbst wenn dem nicht so wäre, könnte ja ihre Toc…