CareLit Fachartikel
Im Zielkonflikt zwischen Meinungsstreit und Loyalität zur Schweigepflicht der Personalratsmitglieder
Gronimus, A.; · Die Personalvertretung, Berlin · 2016 · Heft 2 · S. 50 bis 55
Dokument
165041
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Verschwiegenheitspflicht ist das Gegenstück zum Informationsanspruch der Personalvertretungen gegenüber der Dienststellenleitung (§68 Abs. 2 BPersVG). Dessen personalratsfteundliche Auslegung vor allem im Bereich der allgemeinen Aufgaben nach§68 Abs. 1 BPersVG beruht entscheidend darauf, dass die Verletzung der Verschwiegenheitspflicht ihrerseits eine Straftat nach §203 oder § 353b StGB bildet und daher der Verwaltung zuzumuten ist, den Personalrat rechtzeitig und umfassend zu unterrichten.
Schlagworte
SCHWEIGEPFLICHT
PERSONALRAT
MITARBEITER
VERLETZUNG
ÖFFENTLICH
PERSONALVERTRETUNG
PERSONEN
VERTRAULICHKEIT
NATUR
BELEGSCHAFT
BERLIN
BERATUNG
FREIHEIT
WAHRNEHMUNG
VERTRAUEN
LOGIK