CareLit Fachartikel

Im Zielkonflikt zwischen Meinungsstreit und Loyalität zur Schweigepflicht der Personalratsmitglieder

Gronimus, A.; · Die Personalvertretung, Berlin · 2016 · Heft 2 · S. 50 bis 55

Dokument
165041
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Gronimus, A.;
Ausgabe
Heft 2 / 2016
Jahrgang 59
Seiten
50 bis 55
Erschienen: 2016-02-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Die Verschwiegenheitspflicht ist das Gegenstück zum Informationsanspruch der Personalvertretungen gegenüber der Dienststellenleitung (§68 Abs. 2 BPersVG). Dessen personalratsfteundliche Auslegung vor allem im Bereich der allgemeinen Aufgaben nach§68 Abs. 1 BPersVG beruht entscheidend darauf, dass die Verletzung der Verschwiegenheitspflicht ihrerseits eine Straftat nach §203 oder § 353b StGB bildet und daher der Verwaltung zuzumuten ist, den Personalrat rechtzeitig und umfassend zu unterrichten.

Schlagworte

SCHWEIGEPFLICHT PERSONALRAT MITARBEITER VERLETZUNG ÖFFENTLICH PERSONALVERTRETUNG PERSONEN VERTRAULICHKEIT NATUR BELEGSCHAFT BERLIN BERATUNG FREIHEIT WAHRNEHMUNG VERTRAUEN LOGIK