Teilzeitstelle ist im Rahmen eines Übernahmeverlangens eines JAV-Mitgliedes geeignet
Die Personalvertretung, Berlin · 2016 · Heft 2 · S. 56 bis 60
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der 1991 geborene Beteiligte zu 1) begann aufgrund eines Berufsausbildungsvertrages beim Landkreis Rotenburg (Würame) ab dem 1. 8. 2011 eine Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten in der Fachrichtung Landesund Kommunalverwaltung. Vor Abschluss seiner Ausbildung wurde der Beteiligte zu 1) in die beim Land-kreis Rotenburg (Wümme) bestehende örtliche Jugendund Auszubildendenvertretung (JAV) gewählt. Der Antragsteller teilte dem Beteiligten zu 1) nicht mit, dass nach Beendigung seines Ausbildungsverhältnisses nicht beabsichtigt sei, ihn in ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit zu übernehmen.