CareLit Fachartikel

Amtsangemessene Besoldung bei begrenzter Dienstfähigkeit (Vorlagebeschluss)

Die Personalvertretung, Berlin · 2016 · Heft 2 · S. 68 bis 79

Dokument
165045
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 2 / 2016
Jahrgang 59
Seiten
68 bis 79
Erschienen: 2016-02-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Das Alimentationsprinzip (Art. 33 Abs. 5 GG) und der allgemeine Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) verbieten es, begrenzt dienstfähige Beamte wie teilzeitbeschäftigte Beamte zeitanteilig zu besolden. Geboten ist eine Orientierung an der Besoldung für Vollzeitbeschäftigte. Allerdings darf der Normgeber berücksichtigen, dass begrenzt dienstfähige Beamte objektiv nicht die volle Dienstleistung erbringen, und einer unerwünschten Attraktivität des Instituts der begrenzten Dienstfahigkeit entgegenwirken. Ein Zuschlag in Höhe von 5 % der Vollzeitbesoldung, mindestens aber 150 Euro monatlich, verletzt das Alimentationsp…

Schlagworte

URTEIL VERSORGUNGSBEREICH RECHTSPRECHUNG ARBEITSUNFAEHIGKEIT ARBEITSZEIT RECHT ORIENTIERUNG HÖHE ZEIT ES FAMILIE RUHESTAND BUNDESREGIERUNG STIFTUNGEN SICHERHEIT ARBEITSLEISTUNG