CareLit Fachartikel

Anforderungen an die Einrichtungen durch das Bundesmeldegesetz Heime haben Mitwirkungspflicht für ihre Bewohner

SPAK, A.; · Care konkret, Hannover · 2016 · Heft 1 · S. 8

Dokument
165053
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Care konkret, Hannover
Autor:innen
SPAK, A.;
Ausgabe
Heft 1 / 2016
Jahrgang 19
Seiten
8
Erschienen: 2016-01-29 00:00:00
ISSN
1435-9286
DOI

Zusammenfassung

Von der breiten Öffentlichkeit bisweilen relativ unbemerkt, ist am 1. November 2015 das neue Bundesmeldegesetz (BMG) in Kraft getreten, welches das Meldewesen der Bundesrepublik Deutschland erstmals seit ihrem Bestehen vereinheitlicht. Gleichwohl enthält das BMG eine Vielzahl von wichtigen Vorgaben, die auch für Pflegeund Betreuungseinrichtungen und deren Einrichtungsleitungen von großer Bedeutung sind.

Schlagworte

EINRICHTUNG MELDEPFLICHT WIRKUNG GEMEINDE LEBEN AUFGABENSTELLUNG BERLIN DEUTSCHLAND WOHNUNG BESCHEINIGUNG NAMEN PERSONEN FÜHRUNG UNTERLAGEN POLIZEI KRANKENHÄUSER