CareLit Fachartikel
Anforderungen an die Einrichtungen durch das Bundesmeldegesetz Heime haben Mitwirkungspflicht für ihre Bewohner
SPAK, A.; · Care konkret, Hannover · 2016 · Heft 1 · S. 8
Dokument
165053
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Von der breiten Öffentlichkeit bisweilen relativ unbemerkt, ist am 1. November 2015 das neue Bundesmeldegesetz (BMG) in Kraft getreten, welches das Meldewesen der Bundesrepublik Deutschland erstmals seit ihrem Bestehen vereinheitlicht. Gleichwohl enthält das BMG eine Vielzahl von wichtigen Vorgaben, die auch für Pflegeund Betreuungseinrichtungen und deren Einrichtungsleitungen von großer Bedeutung sind.
Schlagworte
EINRICHTUNG
MELDEPFLICHT
WIRKUNG
GEMEINDE
LEBEN
AUFGABENSTELLUNG
BERLIN
DEUTSCHLAND
WOHNUNG
BESCHEINIGUNG
NAMEN
PERSONEN
FÜHRUNG
UNTERLAGEN
POLIZEI
KRANKENHÄUSER