CareLit Fachartikel
Juristische Gratwanderungen
Diefenbacher, M.; · Deutsche Hebammen Zeitschrift, Hannover · 2016 · Heft 2 · S. 50 bis 54
Dokument
165087
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Rechtsfähigkeit des Menschen, das heißt die Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten sein zu können, beginnt mit der Vollendung der Geburt (§ 1 BGB). Vollendet ist die Geburt nach herrschender Meinung im Sinne des § 1 BGB mit dem vollständigen Austritt aus dem Mutterleib. Die Lösung der Nabelschnur ist nicht erforderlich. Das Kind muss bei Vollendung der Geburt leben.
Schlagworte
SCHWANGERSCHAFTSABBRUCH
KIND
GEBURT
SCHWANGERSCHAFT
LEBEN
STRAFGESETZBUCH
TÖTUNGSDELIKT
BEURTEILUNG
MENSCHEN
LEBENDGEBURT
TOTGEBURT
PERSONEN
ELTERN
FAMILIENSTAND
HERZ
NABELSCHNUR