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Juristische Gratwanderungen

Diefenbacher, M.; · Deutsche Hebammen Zeitschrift, Hannover · 2016 · Heft 2 · S. 50 bis 54

Dokument
165087
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsche Hebammen Zeitschrift, Hannover
Autor:innen
Diefenbacher, M.;
Ausgabe
Heft 2 / 2016
Jahrgang 68
Seiten
50 bis 54
Erschienen: 2016-02-01 00:00:00
ISSN
0012-026 X
DOI

Zusammenfassung

Die Rechtsfähigkeit des Menschen, das heißt die Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten sein zu können, beginnt mit der Vollendung der Geburt (§ 1 BGB). Vollendet ist die Geburt nach herrschender Meinung im Sinne des § 1 BGB mit dem vollständigen Austritt aus dem Mutterleib. Die Lösung der Nabelschnur ist nicht erforderlich. Das Kind muss bei Vollendung der Geburt leben.

Schlagworte

SCHWANGERSCHAFTSABBRUCH KIND GEBURT SCHWANGERSCHAFT LEBEN STRAFGESETZBUCH TÖTUNGSDELIKT BEURTEILUNG MENSCHEN LEBENDGEBURT TOTGEBURT PERSONEN ELTERN FAMILIENSTAND HERZ NABELSCHNUR