CareLit Fachartikel

Rahmenvorgaben nach § 106b Abs. 2 SGB V für die Wirtschaftlichkeitsprüfung ärztlich verordneter Leistungen

Deutsches Ärzteblatt, Köln · 2016 · Heft 1 · S. 131 bis 134

Dokument
165135
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt, Köln
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2016
Jahrgang 113
Seiten
131 bis 134
Erschienen: 2016-01-29 00:00:00
ISSN
0176-3695
DOI

Zusammenfassung

Diese Rahmenvorgaben nach § 106b Abs. 2 SGB V bilden die Grundlage für die Vereinbarungen gemäß § 106b Abs. 1 SGB V zwischen den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen und den Kassenärztlichen Vereinigungen. Ziel dieser Rahmenvorgaben ist es, bundeseinheitlich gültige Mindeststandards für die regionalen Vereinbarungen zu schaffen, um in den wesentlichen Sachverhalten eine einheitliche Vorgehens weise bei den Wirtschaftlichkeitsprüfungen nach § 106b SGB V zu gewährleisten. Sofern diese Rahmenvorgaben verbindliche Regelungen enthalten, gelten diese als Mindeststandard.

Schlagworte

BERATUNG VEREINBARUNG WIRTSCHAFTLICHKEITSPRÜFUNG WIRTSCHAFTLICHKEIT KÜNDIGUNG ZIEL BEURTEILUNG THERAPIE KRANKENPFLEGE VERTRÄGE ES BERLIN ZIELE SPRACHTHERAPIE Deutsches Ärzteblatt Köln