Vergütung bei vollstationärer Durchführung einer Radiojodtherapie
Das Krankenhaus, Berlin · 2016 · Heft 2 · S. 136 bis 137
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der 1. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) hat mit Urteil vom 17. November 2015 entschieden, dass die vollstationäre Durchführung einer Radiojodtherapie erforderlich im Sinne von § 39 Absatz 1 Satz 2 SGB V ist, da die medizinisch notwendige Versorgung aus Gründen der Rechtsordnung nur stationär erbracht werden dürfe. Im Rahmen der Beurteilung ihrer Leistungspflicht müsse die GKV die rechtlichen Strukturvorgaben berücksichtigen. Schreibe die Rechts-ordnung die stationäre Durchführung einer medizinisch notwendigen Behandlung vor, sei die erfolgte Krankenhausbehandlung im Rechtssinne aus allein medizinischen Gründ…