Balanceakt für Ergotherapeuten
DAMAS, J.-P.; · Ergotherapie & Rehabilitation, Idstein · 2016 · Heft 2 · S. 33 bis 34
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Beruht die Tätigkeit einer Ergotherapeutin schwerpunktmäßig auf (vertrags-)ärztlichen Verordnungen und beschäftigt sie keine renten-versicherungspflichtigen Arbeitnehmer, ist sie sozialversicherungs-rechtlich - auch wenn es sich seltsam anhört - als „Pflegeperson einzu-stufen. Dies hat der 5. Senat des Bundessozialgerichts bestätigt, indem er sich der jüngst im Jahr 2015 ergangenen Entscheidung des 12. Senats (Aktenzeichen B 5 RE 17/14 R) zur Unterscheidung der versicherungsfreien Heilberufe von den Versicherungspflichtigen Heilhilfsberufen (so die Sprachregelung der Gerichte) angeschlossen hatte. Für die Bundes…