CareLit Fachartikel

Einstehung des Zwischenhändlers für ein Verschulden des Herstellers (Konfitüren)

Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2016 · Heft 2 · S. 26 bis 30

Dokument
165208
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Lebensmittel und Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 2 / 2016
Jahrgang 20
Seiten
26 bis 30
Erschienen: 2016-02-15 00:00:00
ISSN
1434-2626
DOI

Zusammenfassung

Der Verkäufer eines Lebensmittels, der selbst nicht Hersteller, sondern seinerseits nur Käufer des Lebensmittels somit Zwischenhändler ist, hat ungeachtet der Rechtsprechung des BGH zu § 278 BGB für ein Verschulden des Herstellers einzustehen, wenn er die Lieferung „gesunder und handelsüblicher Früchte verspricht und wenn er aufgrund der EU-Lebensmittelverordnungen zur Einhaltung der dort beschriebenen Standards verpflichtet ist.

Schlagworte

RECHTSPRECHUNG RECHT ENTSCHEIDUNG GUTACHTEN BUNDESGERICHTSHOF KOSTEN HÖHE FRÜCHTE HANDEL FREMDKÖRPER ES SERBIEN ZEIT VERHALTEN Lebensmittel und Recht Frankfurt