CareLit Fachartikel

PSG II streicht Ansprüche bei der Unfallversicherung

HEIBER, A.; · Care konkret, Hannover · 2016 · Heft 2 · S. 11

Dokument
165218
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Care konkret, Hannover
Autor:innen
HEIBER, A.;
Ausgabe
Heft 2 / 2016
Jahrgang 18
Seiten
11
Erschienen: 2016-02-05 00:00:00
ISSN
1435-9286
DOI

Zusammenfassung

Seit 1995 gibt es drei verschiedene Leistungen zur Sozialen Sicherung der Pflegepersonen. Alle Pflegepersonen, die einen Pflegebedürftigen pflegen oder für ihn hauswirtschaftliche Leistungen übernehmen, sind in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Darüber hinaus sind Pflegepersonen, die mindestens 14 Stunden in der Woche pflegen oder hauswirtschaftliche Leistungen übernehmen, dann auch rentenversichert, wenn sie nicht in einem anderen Arbeitsverhältnis mehr als 30 Stunden arbeiten und nicht selbst schon im Rentenbezug sind. Ansprüche auf Leistungen der Arbeitsförderung gibt es nur eingeschränkt.

Schlagworte

UNFALLVERSICHERUNG RENTENVERSICHERUNG PFLEGESTUFE PFLEGEVERSICHERUNG PFLEGEGELD PFLEGEPERSONAL PFLEGEPERSONEN ARBEITSVERHÄLTNIS ARBEITSFÖRDERUNG ZEIT STATISTIK LEISTUNG POLITIK ALTENPFLEGE Care konkret Hannover