PSG II streicht Ansprüche bei der Unfallversicherung
HEIBER, A.; · Care konkret, Hannover · 2016 · Heft 2 · S. 11
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Seit 1995 gibt es drei verschiedene Leistungen zur Sozialen Sicherung der Pflegepersonen. Alle Pflegepersonen, die einen Pflegebedürftigen pflegen oder für ihn hauswirtschaftliche Leistungen übernehmen, sind in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Darüber hinaus sind Pflegepersonen, die mindestens 14 Stunden in der Woche pflegen oder hauswirtschaftliche Leistungen übernehmen, dann auch rentenversichert, wenn sie nicht in einem anderen Arbeitsverhältnis mehr als 30 Stunden arbeiten und nicht selbst schon im Rentenbezug sind. Ansprüche auf Leistungen der Arbeitsförderung gibt es nur eingeschränkt.