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EuGH bestätigt Geltung der Arbeitszeitgrenzen für Ärzte

Braem, H.; · KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach · 2016 · Heft 2 · S. 13

Dokument
165240
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach
Autor:innen
Braem, H.;
Ausgabe
Heft 2 / 2016
Jahrgang 85
Seiten
13
Erschienen: 2016-02-01 00:00:00
ISSN
1867-9269
DOI

Zusammenfassung

Der EuGH unterstrich zunächst die große Bedeutung der wöchentlichen Arbeitszeitbegrenzung auf 48 Stunden als Arbeitnehmerschutzregelung und stellte fest, dass diese Regelung in Griechenland faktisch unterlaufen werde. Zwar sei die offizielle Wochenarbeitszeit auf 35 Stunden begrenzt, allerdings kämen die Bereitschaftszeiten sowie die tatsächlich im Kran-kenhaus zur Erbringung medizinischer Dienstleistungen verbrachten Rufbereitschaftszeiten hinzu.

Schlagworte

ARBEITSZEIT BEREITSCHAFTSDIENST ARBEITNEHMER URTEIL GRIECHENLAND KRANKENHAUS RICHTLINIE ARBEITSPLATZ ZEIT SICHERHEIT KU GESUNDHEITSMANAGEMENT Kulmbach