(Un)taugliche Werkzeuge für hehre Ziele
KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach · 2016 · Heft 2 · S. 23 bis 25
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mit dem Krankenhausstrukturgesetz hat sich der Gesetzgeber erneut die Förderung der Qualität zum Ziel gesetzt Das ist nicht neu. Neu ist jedoch die Kombination von Werkzeugen und Rechtsfolgen. Neben der Strukturund Prozessqualität soll nun die Ergebnisqualität zur Vergütungsdifferenzierung geeignet sein. Als denkbar schwerste Rechtsfolge soll die Ergebnisqualität außerdem in Planungsentscheidungen einfließen können. Damit haben die Qualitätsanforderungen eine neue Qualität erreicht Esfragtsich, von welcher Qualität Qualitätsmessungen hierfür sein müssten, ob diese Anforderungen erfüllbar sind und was die Kranken…