CareLit Fachartikel
Wesentliche Änderungen im Zulassungsrecht
Jansen, Ch.; · Anästhesiologie und Intensivmedizin, Erlangen · 2016 · Heft 2 · S. 76 bis 78
Dokument
165263
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Lehnt der ZA die Durchführung des Nachbesetzungsverfahrens ab, wogegen Rechtsmittel möglich sind, hat die Kassenärztliche Vereinigung (KV) dem Vertragsarzt bzw. seinen Erben eine Entschädigung in Höhe des Verkehrswertes der Arztpraxis zu zahlen (§ 103 Abs. 3a Satz 8 SGB V). De facto wurde von den ZAs von dieser Möglichkeit seit Inkrafttreten dieser Regelung am 01.01.2012 kaum Gebrauch gemacht und entschieden die ZAs über die Anträge auf Nachbesetzung positiv.
Schlagworte
MEDIZINISCHES VERSORGUNGSZENTRUM
ANÄSTHESIE
ANGESTELLTER
ENTSCHÄDIGUNG
TÄTIGKEIT
KIND
DEUTSCHLAND
ANÄSTHESISTEN
ZULASSUNG
PRAXIS
HÖHE
PERSONEN
RECHTSPRECHUNG
DRUCK
ANÄSTHESIOLOGIE
NATRIUMCHLORID