CareLit Fachartikel
Das Betreuungsbehördenstärkungsgesetz vom 28. August 2013 (BGB1.1 S. 3393) und Folgen für die Tätigkeit anerkannter Betreuungsvereine (aufgezeigt am Beispiel Hamburg)
Bienwald, W.; · Bt PRAX Spezial, Köln · 2016 · Heft 2 · S. 23 bis 33
Dokument
165295
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Aus einem nördlichen Land der Bundesrepublik Deutschland wird berichtet, die Regierung vertrete die Auffassung, durch das „Bundesgesetz zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde würden sich die Aufgaben von den Betreuungsvereinen zur örtlichen Betreuungsbehörde hin verschieben. Der Aufgabenzuwachs für die Betreuungsbehörde löse unmittelbar die Verringerung der Aufgaben der Betreuungsvereine aus; der Senat habe jedoch nicht die Absicht, sämtliche Aufgaben der Betreuungsvereine auf die Betreuungsbehörde zu verlagern.
Schlagworte
BETREUUNG
BEHÖRDE
ANERKENNUNG
AUSBILDUNG
ENTSCHEIDUNG
GESETZ
DEUTSCHLAND
REGIERUNG
POLITIK
PERSONEN
ROLLE
WAHRNEHMUNG
BERATUNG
ORGANISATIONEN
ARBEIT
WERBUNG