CareLit Fachartikel
Freizeitausgleich bei Arbeitsunfähigkeit
Krankenhaus Umschau, Kulmbach · 1987 · Heft 9 · S. 773
Dokument
16532
CareLit-ID
Jahr
1987
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ein Arbeitnehmer, der dienstplanmäßig an Sonnund Feiertagen arbeitet, hat keinen Anspruch auf Arbeitsfreistellung für Tage, an denen der dienstplanmäßige Freizeitausgleich vorgesehen war, infolge Arbeitsunfähigkeit aber nicht durchgeführt werden konnte.
Schlagworte
ARBEITSORGANISATION
UEBERSTUNDEN/MEHRARBEIT
ARBEITSUNFAEHIGKEIT
Krankenhaus Umschau
Kulmbach