CareLit Fachartikel

Freizeitausgleich bei Arbeitsunfähigkeit

Krankenhaus Umschau, Kulmbach · 1987 · Heft 9 · S. 773

Dokument
16532
CareLit-ID
Jahr
1987
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Krankenhaus Umschau, Kulmbach
Autor:innen
Ausgabe
Heft 9 / 1987
Jahrgang 56
Seiten
773
Erschienen: 1987-09-01 00:00:00
ISSN
0023-4508
DOI

Zusammenfassung

Ein Arbeitnehmer, der dienstplanmäßig an Sonnund Feiertagen arbeitet, hat keinen Anspruch auf Arbeitsfreistellung für Tage, an denen der dienstplanmäßige Freizeitausgleich vorgesehen war, infolge Arbeitsunfähigkeit aber nicht durchgeführt werden konnte.

Schlagworte

ARBEITSORGANISATION UEBERSTUNDEN/MEHRARBEIT ARBEITSUNFAEHIGKEIT Krankenhaus Umschau Kulmbach