Rauchen im Dienst?
Demenzpflege im Blick, Stuttgart · 2016 · Heft 2 · S. 8
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im Ausgangsfall ist außerdem noch die Tatsache zu berücksichtigen, dass in Pflegeeinrichtungen eine Aufsichtsund Fürsorgepflicht hinsichtlich der Bewohner besteht. Mitarbeiter müssen demzufolge auch ständig ansprechbar oder für die Bewohner erreichbar sein. Deshalb können die Mitarbeiter auch keine gemeinsame Pause machen, denn die reguläre Pause bedeutet nicht nur die Befreiung von der Arbeitspflicht, sondern auch von jeglicher Art der Bereitschaft. Notwendig wären somit zeitlich versetzte Pausen, sodass immer ein Mitarbeiter erreichbar ist, während die anderen ungestört Pause machen können (oder auch zum Rauch…