CareLit Fachartikel

Rauchen im Dienst?

Demenzpflege im Blick, Stuttgart · 2016 · Heft 2 · S. 8

Dokument
165359
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Demenzpflege im Blick, Stuttgart
Autor:innen
Ausgabe
Heft 2 / 2016
Jahrgang 6
Seiten
8
Erschienen: 2016-02-01 00:00:00
ISSN
1867-6545
DOI

Zusammenfassung

Im Ausgangsfall ist außerdem noch die Tatsache zu berücksichtigen, dass in Pflegeeinrichtungen eine Aufsichtsund Fürsorgepflicht hinsichtlich der Bewohner besteht. Mitarbeiter müssen demzufolge auch ständig ansprechbar oder für die Bewohner erreichbar sein. Deshalb können die Mitarbeiter auch keine gemeinsame Pause machen, denn die reguläre Pause bedeutet nicht nur die Befreiung von der Arbeitspflicht, sondern auch von jeglicher Art der Bereitschaft. Notwendig wären somit zeitlich versetzte Pausen, sodass immer ein Mitarbeiter erreichbar ist, während die anderen ungestört Pause machen können (oder auch zum Rauch…

Schlagworte

MITARBEITER ARBEITSZEIT KÜNDIGUNG VERBOT ZEIT EINRICHTUNG RAUCHEN ARBEIT NICHTRAUCHER BERLIN GANG ES Demenzpflege im Blick Stuttgart