CareLit Fachartikel

Wann ist der Dienstgeber in der Pflicht?

Metzl, M.; · Österreichische Ärztezeitung, Wien · 2016 · Heft 2 · S. 34 bis 37

Dokument
165391
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Österreichische Ärztezeitung, Wien
Autor:innen
Metzl, M.;
Ausgabe
Heft 2 / 2016
Jahrgang 11
Seiten
34 bis 37
Erschienen: 2016-02-10 00:00:00
ISSN
0029-8786
DOI

Zusammenfassung

Für den Arbeitgeber gilt: Arbeitszeitaufzeichnungen sind für alle vom Arbeitszeitgesetz erfassten Arbeitnehmer zu führen. Dieser Beitrag soll Antwort auf die Frage geben, ob der Arbeitgeber die Aufzeichnungspflicht an einen (leitenden) Angestellten delegieren kann und dennoch für Anleitung und Kontrolle zuständig bleibt oder nicht.

Schlagworte

ARBEITGEBER ARBEITNEHMER MITARBEITER ARBEITSZEIT SERVICE TÄTIGKEIT BERUFSGRUPPEN DIENSTANWEISUNGEN SPRACHE UNTERLAGEN RISIKO WOHNUNG RUHEPAUSE ZEIT FÜHRUNG PERSONEN