CareLit Fachartikel
Wann ist der Dienstgeber in der Pflicht?
Metzl, M.; · Österreichische Ärztezeitung, Wien · 2016 · Heft 2 · S. 34 bis 37
Dokument
165391
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Für den Arbeitgeber gilt: Arbeitszeitaufzeichnungen sind für alle vom Arbeitszeitgesetz erfassten Arbeitnehmer zu führen. Dieser Beitrag soll Antwort auf die Frage geben, ob der Arbeitgeber die Aufzeichnungspflicht an einen (leitenden) Angestellten delegieren kann und dennoch für Anleitung und Kontrolle zuständig bleibt oder nicht.
Schlagworte
ARBEITGEBER
ARBEITNEHMER
MITARBEITER
ARBEITSZEIT
SERVICE
TÄTIGKEIT
BERUFSGRUPPEN
DIENSTANWEISUNGEN
SPRACHE
UNTERLAGEN
RISIKO
WOHNUNG
RUHEPAUSE
ZEIT
FÜHRUNG
PERSONEN