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Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug (§18 BFDG)

Leube, K.; · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2016 · Heft 2 · S. 74 bis 78

Dokument
165404
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Leube, K.;
Ausgabe
Heft 2 / 2016
Jahrgang 30
Seiten
74 bis 78
Erschienen: 2016-02-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Grundlage des Bundesfreiwilligendienstes (BFD) ist das Bundesfreiwilligendienstgesetz (BFDG).1 Das BFDG wurde im Zusammenhang mit dem Zustrom von Ausländern im Herbst 2015 um einen §18 BFDG „Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug erweitert.2 Der Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug stellt ein „Sonderformat innerhalb des BFD dar und ist zeitlich bis zum 31. Dezember 2018 befristet.3 Zu den vorhandenen 35.000 Plätzen sind hierfür jährlich bis zu 10.000 zusätzliche Plätze vorgesehen.

Schlagworte

EINRICHTUNG TÄTIGKEIT VEREINBARUNG SERVICE ANERKENNUNG EINWILLIGUNG FLÜCHTLINGE FAKULTÄT PERSONEN ES ARBEITSVERHÄLTNIS NATUR FAMILIE RICHTLINIE ORIENTIERUNG ARBEITSPLATZ