CareLit Fachartikel
Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug (§18 BFDG)
Leube, K.; · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2016 · Heft 2 · S. 74 bis 78
Dokument
165404
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Grundlage des Bundesfreiwilligendienstes (BFD) ist das Bundesfreiwilligendienstgesetz (BFDG).1 Das BFDG wurde im Zusammenhang mit dem Zustrom von Ausländern im Herbst 2015 um einen §18 BFDG „Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug erweitert.2 Der Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug stellt ein „Sonderformat innerhalb des BFD dar und ist zeitlich bis zum 31. Dezember 2018 befristet.3 Zu den vorhandenen 35.000 Plätzen sind hierfür jährlich bis zu 10.000 zusätzliche Plätze vorgesehen.
Schlagworte
EINRICHTUNG
TÄTIGKEIT
VEREINBARUNG
SERVICE
ANERKENNUNG
EINWILLIGUNG
FLÜCHTLINGE
FAKULTÄT
PERSONEN
ES
ARBEITSVERHÄLTNIS
NATUR
FAMILIE
RICHTLINIE
ORIENTIERUNG
ARBEITSPLATZ