CareLit Fachartikel
Betriebliche Altersversorgung - Verschaffung einer Zusatzversorgung - Schadensersatz wegen der Verletzung von Aufklärungspflichten in Zusammenhang mit der unterbliebenen Anmeldung…
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2016 · Heft 2 · S. 93 bis 97
Dokument
165407
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Regelung in §6 Abs.2Buchst.f des Versorgungs-TV vom 4.11.1966 i.d.F. des 18. Änderungs-TV vom 12.11.1987, nach der ein Arbeitnehmer nicht bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) zu versichern ist, wenn er u.a. aufgrund der Satzung einer Zusatzversorgungseinrichtung, mit der die VBL ein Uberleitungsabkommen abgeschlossen hat, von der Pflicht zur Versicherung befreit worden ist, verstößt nicht gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs.l GG
Schlagworte
ARBEITNEHMER
ALTERSVERSORGUNG
ENTSCHEIDUNG
ARBEITGEBER
TARIFVERTRAG
SCHADENSERSATZ
VERSICHERUNG
ARBEITSVERHÄLTNIS
RECHTSPRECHUNG
SCHREIBEN
HÖHE
ZEIT
BEURTEILUNG
ES
Zeitschrift für Tarifrecht
München