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Betriebliche Altersversorgung - Verschaffung einer Zusatzversorgung - Schadensersatz wegen der Verletzung von Aufklärungspflichten in Zusammenhang mit der unterbliebenen Anmeldung…

Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2016 · Heft 2 · S. 93 bis 97

Dokument
165407
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Ausgabe
Heft 2 / 2016
Jahrgang 30
Seiten
93 bis 97
Erschienen: 2016-02-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Die Regelung in §6 Abs.2Buchst.f des Versorgungs-TV vom 4.11.1966 i.d.F. des 18. Änderungs-TV vom 12.11.1987, nach der ein Arbeitnehmer nicht bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) zu versichern ist, wenn er u.a. aufgrund der Satzung einer Zusatzversorgungseinrichtung, mit der die VBL ein Uberleitungsabkommen abgeschlossen hat, von der Pflicht zur Versicherung befreit worden ist, verstößt nicht gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs.l GG

Schlagworte

ARBEITNEHMER ALTERSVERSORGUNG ENTSCHEIDUNG ARBEITGEBER TARIFVERTRAG SCHADENSERSATZ VERSICHERUNG ARBEITSVERHÄLTNIS RECHTSPRECHUNG SCHREIBEN HÖHE ZEIT BEURTEILUNG ES Zeitschrift für Tarifrecht München