CareLit Fachartikel

Außerordentliche Kündigung - Betriebsratsmitglied - nicht genehmigte Nebentätigkeit

Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2016 · Heft 2 · S. 112 bis 115

Dokument
165409
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Ausgabe
Heft 2 / 2016
Jahrgang 30
Seiten
112 bis 115
Erschienen: 2016-02-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Ein Betriebsratsmitglied verletzt durch die Wahrnehmung des Amtes als Beisitzer von Einigungsstellen mehrerer Betriebe des Arbeitgebers für sich genommen nicht seine arbeitsvertragliche Pflicht zur Rücksichtnahme nach §241 Abs. 2 BGB. Die vom Betriebsrat bestellten Beisitzer vertreten die Interessen der von dem Regelungsgegenstand der Einigungsstelle betroffenen Arbeitnehmer nicht mangels Loyalität gegenüber der Arbeitgeberseite, sondern aufgrund der ihnen vom Gesetz zugewiesenen Rolle. Sie sind nach §76 Abs. 5 Satz 3 BetrVG überdies verpflichtet, ihre Entscheidung unter angemessener Berücksichtigung nicht nur d…

Schlagworte

ARBEITNEHMER NEBENTÄTIGKEIT PERSONALRAT TÄTIGKEIT ARBEITGEBER ARBEITSZEIT ROLLE EIGNUNG NATUR PERSÖNLICHKEIT ARBEITSLEISTUNG VERTRAUEN ES WAHRNEHMUNG HONORAR RECHTSPRECHUNG