CareLit Fachartikel

Auch bei in der Arztpraxis angewendeten Arzneimitteln gilt das Zuweisungsverbot zwischen Apotheker und Arzt

Pharma Recht, Frankfurt · 2016 · Heft 2 · S. 42 bis 46

Dokument
165417
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 2 / 2016
Jahrgang 38
Seiten
42 bis 46
Erschienen: 2016-02-29 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Die Bestimmung des § 11 Abs. 1 Satz 1 Fall 3 ApoG ist grundsätzlich auch bei Arzneimitteln zu beachten, die in der Arztpraxis am Patienten angewendet werden sollen (sogenannten Applikationsarzneimitteln) und daher zum Zeitpunkt der in Aussicht genommenen Behandlung in der Arztpraxis vorhanden sein müssen, sowie speziell bei Medikamenten, die für die Ersteinstellung und Ersteinweisung von Hepatitis-C-Patienten benötigt werden.

Schlagworte

ARZTPRAXIS APOTHEKE URTEIL BUNDESGERICHTSHOF VERBOT THERAPIE APOTHEKER PATIENTEN HEPATITIS RECHTSPRECHUNG REZEPTE ES PRAXIS KRANKHEIT GEMEINSCHAFTSPRAXIS VERTRAUEN