CareLit Fachartikel
Auch bei in der Arztpraxis angewendeten Arzneimitteln gilt das Zuweisungsverbot zwischen Apotheker und Arzt
Pharma Recht, Frankfurt · 2016 · Heft 2 · S. 42 bis 46
Dokument
165417
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Bestimmung des § 11 Abs. 1 Satz 1 Fall 3 ApoG ist grundsätzlich auch bei Arzneimitteln zu beachten, die in der Arztpraxis am Patienten angewendet werden sollen (sogenannten Applikationsarzneimitteln) und daher zum Zeitpunkt der in Aussicht genommenen Behandlung in der Arztpraxis vorhanden sein müssen, sowie speziell bei Medikamenten, die für die Ersteinstellung und Ersteinweisung von Hepatitis-C-Patienten benötigt werden.
Schlagworte
ARZTPRAXIS
APOTHEKE
URTEIL
BUNDESGERICHTSHOF
VERBOT
THERAPIE
APOTHEKER
PATIENTEN
HEPATITIS
RECHTSPRECHUNG
REZEPTE
ES
PRAXIS
KRANKHEIT
GEMEINSCHAFTSPRAXIS
VERTRAUEN