CareLit Fachartikel
Rabattierbarkeit von Großhandelszuschlägen gem. § 2 AMPreisV und Rechtsnatur von Rabatten und Skonti AMPrV§2;UWG §4 11
Pharma Recht, Frankfurt · 2016 · Heft 2 · S. 56 bis 64
Dokument
165419
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Eine Rabattgewährung des pharmazeutischen Unternehmens gegenüber dem Großhandel komme nicht in Betracht. Der Großhandel wiederum dürfe der Apotheke einen „Rabatt im Rahmen des Großhandelszuschlags gewähren: Er dürfe die Arzneimittel zu einem Preis verkaufen, der mindestens dem Herstellerabgabepreis zuzüglich dem Festzuschlag von 0,70 EUR (und Umsatzsteuer) und höchstens dem Herstellerabgabepreis zuzüglich Festzuschlag und Höchstzuschlag (und Umsatzsteuer) entspreche.
Schlagworte
ARZNEIMITTEL
BUNDESGERICHTSHOF
URTEIL
APOTHEKER
RECHTSPRECHUNG
KRANKENVERSICHERUNG
INTERNET
SCHREIBEN
APOTHEKEN
HÖHE
WERBUNG
VOKABULAR
NAMEN
ES
VERHALTEN
BEVÖLKERUNG