CareLit Fachartikel
Brauchen wir noch Lagerungsprotokolle?
Roes, M.; Büscher., A.; Mühle, A.; Matzker, E.-M.; Albert, N.; · Die Schwester Der Pfleger, Melsungen · 2016 · Heft 3 · S. 34 bis 37
Dokument
165425
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Dekubitusprophylaxe. Die Rechtsprechung empfiehlt bei dekubitusgefährdeten Patienten ein Lagerungsund Bewegungsprotokoll mit Einzelleistungsnachweis zu führen. Der Expertenstandard hingegen rät explizit nicht zu einer standardisierten Planung eines längerfristigen Lagerungsintervalls. Dieses Spannungsfeld sorgt für Unsicherheit speziell im Hinblick auf das neue Strukturmodell zur Entbürokratisierung der Pflegedokumentation.
Schlagworte
PFLEGEDOKUMENTATION
EXPERTENSTANDARD
DEKUBITUSPROPHYLAXE
RECHTSPRECHUNG
RISIKO
DEKUBITUS
PATIENTEN
UNSICHERHEIT
GESUNDHEITSZUSTAND
ZEIT
PERSONEN
BEOBACHTUNG
HAUT
DRUCK
MENSCHEN
KRIMKRIEG