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Beitragszuschlag für Kinderlose - Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft kein Elternteil der Kinder seiner Lebenspartnerin - Verfassungsgemäßheit der Nichtgleich Stellung…
Kranken- und Pflegeversicherung, Berlin · 2016 · Heft 2 · S. 29 bis 30
Dokument
165482
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
] Mit seiner am 9.5.2014 erhobenen Klage hat der Kläger sein Begehren weiterverfolgt. Durch Urteil vom 21.4.2015 hat das Sozialgericht (SG) Mainz den angefochtenen Bescheid aufgehoben, soweit er die Freistellung vom Beitragszuschlag für Kinderlose für noch nicht gezahlte Beiträge zur sozialen Pflegeversicherung betreffe, sowie die Beigeladene, die jetzige Arbeitgeberin des Klägers, verurteilt, für den Kläger ab dem Monat April 2015 den Beitrag zur sozialen Pflegeversicherung ohne den Beitragszuschlag für Kinderlose abzuführen
Schlagworte
URTEIL
PFLEGEVERSICHERUNG
ELTERN
HAUSHALT
RECHT
SIGNATUR
PATIENTEN
UNTERLAGEN
KONSENS
THERAPIE
ZELLEN
ZEIT
EHE
VERSTÄNDNIS
FORSCHUNG
BUNDESREGIERUNG