CareLit Fachartikel

Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff, Teil 2. Die Definition

Richter, R.; · Häusliche Pflege Praxis, Hannover · 2016 · Heft 3 · S. 5 bis 6

Dokument
165528
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Häusliche Pflege Praxis, Hannover
Autor:innen
Richter, R.;
Ausgabe
Heft 3 / 2016
Jahrgang 25
Seiten
5 bis 6
Erschienen: 2016-03-01 00:00:00
ISSN
keine ISSN
DOI

Zusammenfassung

Pflegebedürftige sind nach §14 Abs. 1 SGB XI in der Fassung ab 1. Januar 2017 Personen, die Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder Fähigkeitsstörungen aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Der Hilfebedarf muss auf den Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder den Fähigkeitsstörungen beruhen, andere Ursachen für einen Hilfebedarf etwa die bisher festzustellende Krankheit im Sinne des §14 Abs. 2 SGB XI in der bisherigen Fassung bleiben außer Betracht. Pflegeauslösende Diagnosen werden künftig für die Begründung der Pflegebedürftigkeit nicht mehr bei der Eingruppierung in einen Pflegegra…

Schlagworte

PFLEGEBEDÜRFTIGKEIT SELBSTSTÄNDIGKEIT PFLEGEPLANUNG PFLEGERISCHE VERSORGUNG PROGNOSE BEGRIFFSDEFINITION PERSONEN KRANKHEIT ES DOKUMENTATION Häusliche Pflege Praxis Hannover