CareLit Fachartikel
Anforderungen präzisiert
Health & Care Management, Bad Wörishofen · 2016 · Heft 3 · S. 64 bis 65
Dokument
165549
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im entschiedenen Fall musste der Bundesgerichtshof (BGH) über eine Honorarrückzahlung entscheiden. Dabei hatte eine private Krankenversicherung den Chefarzt der chirurgischen Klinik eines Universitätsklinikums auf Rückzahlung angeblich überhöhter Wahlleistungshonorare verklagt. Die betroffene krankenzusatzversicherte Patientin hatte die etwaigen Ansprüche an das Krankenversicherungsunternehmen abgetreten. Inhalt des Versicherungsvertrages war u.a. die Chefarztbehandlung.
Schlagworte
BUNDESGERICHTSHOF
KRANKENHAUS
PATIENT
URTEIL
THERAPIE
RECHT
VERTRÄGE
PATIENTEN
LEISTUNG
VERSICHERUNG
KRANKENHAUSÄRZTE
RECHTSPRECHUNG
NAMEN
TRAGEN
Health & Care Management
Bad Wörishofen