CareLit Fachartikel
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Graf, G.; · Altenheim, Hannover · 2016 · Heft 3 · S. 44 bis 48
Dokument
165555
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Hospizund Palliativgesetz stellt klar: Heime müssen pflegerische Maßnahmen der Sterbebegleitung in ihre Konzepte integrieren. Für die meisten Häuser ist das längst selbstverständlich. Trotzdem sind auch sie zum Handeln aufgefordert etwa zur aktiven Mitarbeit in Hospizund Palliativnetzen.
Schlagworte
PFLEGEHEIM
BETREUUNG
MITARBEITER
GESETZ
STERBEN
ZUSAMMENARBEIT
Hospizund
Palliativgesetz
Stellt
Heime
Müssen
Pflegerische
Maßnahmen
Sterbebegleitung
Konzepte
Integrieren