CareLit Fachartikel

Einheitssatz für „vergessene Kurzzeitpflege verhandeln?

Richter, R.; · Altenheim, Hannover · 2016 · Heft 3 · S. 58 bis 59

Dokument
165558
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Richter, R.;
Ausgabe
Heft 3 / 2016
Jahrgang 55
Seiten
58 bis 59
Erschienen: 2016-03-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Dies muss man vorausschicken, um bei der Umstellung der stationären Pflegesätze sich § 92c Satz 4 SGB XI auf der Zunge zergehen lassen zu können. Da heißt es wörtlich: „Davon ausgehend sind in der vollstationären Pflege für die Pflegegrade 2 bis 5 einrichtungseinheitliche Eigenanteile zu ermitteln. Nimmt man den Wortlaut dieser Regelung ernst, so gibt es einrichtungseinheitliche Eigenanteile nur in Einrichtungen der vollstationären Pflege und nicht in Einrichtungen der Kurzzeitpflege.

Schlagworte

KURZZEITPFLEGE PFLEGESATZ ALTENHEIM BUDGET BEDARFSPLANUNG LEISTUNG ES PRAXIS ZEIT ZUNGE Hannover