Alter Wein in neuen Schläuchen?
Trefz, U.; · führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen · 2016 · Heft 3 · S. 272 bis 275
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 16. September 2015 - 3 C 9. 14 - im Einzelnen zu den Voraussetzungen des Ausnahmetatbestandes „zusätzliche Kapazitäten aufgrund der Krankenhausplanung nach § 4 Absatz 2a Satz 3 Krankenhausentgeltgesetz ausgeführt. Doch kaum liegt diese erste höchstrichterliche Entscheidung zur Befreiung der Krankenhäuser vom Mehrleistungsabschlag vor, wird sich die Rechtslage wieder ändern: Der Evlehrleistungsabschlag und seine Ausnahmeregelungen werden mit Wirkung ab dem Entgeltzeitraum 2017 von dem im Rahmen des Krankenhausstrukturgesetzes eingeführten Fixkostendegressionsabschla…