Auf der Zielgeraden
Pfordte, T.; · führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen · 2016 · Heft 3 · S. 285
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 21. Oktober 2015 wird aller Voraussicht nach mit nur geringfügigen Abweichungen Gesetz werden. Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen sollen künftig unter Strafe gestellt werden. Hintergrund ist der Gedanke, dass Korruption im Gesundheitswesen den Wettbewerb beeinträchtigt, die medizinischen Leistungen verteuert sowie das Vertrauen von Patienten in die Integrität der Ärzte untergräbt. Nachdem der Große Senat des BGH festgestellt hatte, dass die Korraptionstatbestände für niedergelassene Vertragsärzte grundsätzlich nicht anwendbar seien und diese b…