Kliniken werden zu Verlierern
führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen · 2016 · Heft 3 · S. 290 bis 291
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Gesetz sieht eine Vergabe von Reha-Leistungen vor. In der Gesetzesbegründung wird diese Vorgabe jedoch wieder aufgeweicht. Das sorgt für Verunsicherung unter den Reha-Kliniken. Eine notwendige Klarstellung, dass Reha-Leistungen vom Vergaberecht ausgenommen sind und ausgeschlossen bleiben, fehlt leider bislang. Diese ist aber zwingend notwendig. Ausschreibungen in der Reha sollte es nach meiner Auffassung jedoch gar nicht geben. Die Reha-Kliniken und -Verbände plädieren deshalb dafür, das bisherige offene Zulassungssystem zu erhalten: eine Auftrags vergäbe nach entsprechenden Qualitätskriterien. Das hat sich…