Kostenerstattung bei einer „fehlgeschlagenen Umversorgung von Hilfsmitteln auf einen anderen Leistungserbringer
Oeben, M.; · MedizinProdukte Recht, Frankfurt · 2015 · Heft 12 · S. 181 bis 186
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass Leistungserbringer im Hilfsmittelbereich etwa nach Verlust einer Ausschreibung zu einem bestimmten Zeitpunkt die Versorgung der bisher betreuten Patienten einstellen müssen und ein neuer Leistungserbringer die Versorgung übernehmen soll. Nicht selten kommt es bei einer solchen Umversorgung der Versicherten von einem ehemaligen Leistungserbringer auf einen neuen Leistungserbringer zu Problemen, weil der neue Leistungserbringer zum Zeitpunkt der Umstellung die Versorgung noch nicht aufgenommen hat („fehlgeschlagene Umversorgung). Der folgende Beitrag beleuchtet die pra…