Werbung einer Klinik mit kostenloser Beförderung zur Behandlung - Fahrdienst zur Augenklinik §§ 3,4 Nr. 11, 8 UWG, § 1 HWG, §§ 2, 4, 20,190, 202 UmwG
MedizinProdukte Recht, Frankfurt · 2015 · Heft 12 · S. 192 bis 200
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Kl. sieht darin einen Verstoß gegen das heilmittelwerberechtliche Verbot von Werbegaben. Er hat mit seiner Klage beantragt, die Bekl. unter Androhung näher bezeichneter Ordnungsmittel zu verurteilen, es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs Patienten, die zur Diagnostik oder Operation die Augenklinik der Bekl. in Bad G. aufsuchen müssen, ohne Berechnung von Kosten einen Fahrdienst anzubieten und/oder zur Verfügung zu stellen, bei dem Patienten abgeholt und zur Augenklinik der Bekl. gebracht werden sowie nach der Behandlung wieder nach Hause zurückgebracht werden.