CareLit Fachartikel

Werbung einer Klinik mit kostenloser Beförderung zur Behandlung - Fahrdienst zur Augenklinik §§ 3,4 Nr. 11, 8 UWG, § 1 HWG, §§ 2, 4, 20,190, 202 UmwG

MedizinProdukte Recht, Frankfurt · 2015 · Heft 12 · S. 192 bis 200

Dokument
165672
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
MedizinProdukte Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 12 / 2015
Jahrgang 15
Seiten
192 bis 200
Erschienen: 2015-12-01 00:00:00
ISSN
1618-9027
DOI

Zusammenfassung

Der Kl. sieht darin einen Verstoß gegen das heilmittelwerberechtliche Verbot von Werbegaben. Er hat mit seiner Klage beantragt, die Bekl. unter Androhung näher bezeichneter Ordnungsmittel zu verurteilen, es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs Patienten, die zur Diagnostik oder Operation die Augenklinik der Bekl. in Bad G. aufsuchen müssen, ohne Berechnung von Kosten einen Fahrdienst anzubieten und/oder zur Verfügung zu stellen, bei dem Patienten abgeholt und zur Augenklinik der Bekl. gebracht werden sowie nach der Behandlung wieder nach Hause zurückgebracht werden.

Schlagworte

BUNDESGERICHTSHOF KRANKENHAUS MARKETING RECHTSPRECHUNG ENTSCHEIDUNG RICHTLINIE WERBUNG PATIENTEN GESUNDHEIT PRAXIS DIAGNOSTIK BEURTEILUNG INTERNET VERHALTEN GESUNDHEITSVERSORGUNG GESUNDHEITSWESEN