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Der Referentenentwurf des BMAS vom 16.11.2015 zur Änderung des AÜG und anderer Gesetze

Tamm, M.; · Die Personalvertretung, Berlin · 2016 · Heft 3 · S. 89 bis 96

Dokument
165694
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Tamm, M.;
Ausgabe
Heft 3 / 2016
Jahrgang 59
Seiten
89 bis 96
Erschienen: 2016-03-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Am 16.11.2015 wurde der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur „Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze bekannt. Er sieht eine Umsetzung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Maßnahmen zur Einschränkung der Zeitarbeit und zur Eindämmung des Missbrauchs beim Fremdpersonaleinsatz auf werkvertraglicher Grundlage vor. Die wichtigsten Änderungen sollen nachstehend erläutert und eine erste Einschätzung abgeben werden.

Schlagworte

ARBEITGEBER BAUPLANUNG RECHTSPRECHUNG ARBEITNEHMER UNTERNEHMEN TARIFVERTRAG ARBEIT BERLIN ES BODEN VERHANDELN WAHRNEHMUNG ZWANG ARBEITSVERHÄLTNIS PRAXIS INDUSTRIE