CareLit Fachartikel

Keine Mitbestimmung bei Allgemeinen Nutzungsbestimmungen für die Informationstechnik der BA

Die Personalvertretung, Berlin · 2016 · Heft 3 · S. 99 bis 102

Dokument
165696
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 3 / 2016
Jahrgang 59
Seiten
99 bis 102
Erschienen: 2016-03-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Als Grundlage für die Nutzung der den gemeinsamen Einrichtungen zur Erfüllung ihrer Aufgaben zur Verfügung gestellten zentral verwalteten Verfahren der Informationstechnik erließ die Bundesagentur für Arbeit im September 2011 „Allgemeine Nutzungsbestimmungen (ANB) für die Informationstechnik der BA in gemeinsamen Einrichtungen (gE) - im Folgenden: ANB. Darin heißt es unter Punkt 8 „Nutzungsrechte: Die Nutzung der Einrichtungen und Verfahren der BA-IKT einschließlich des Internets ist nur zu dienstlichen Zwecken zugelassen.

Schlagworte

IT EINRICHTUNG MITBESTIMMUNG RECHTSPRECHUNG ENTSCHEIDUNG ARBEITSZEIT ARBEIT SOFTWARE SCHREIBEN RISIKO SICHERHEIT ARBEITSVERHÄLTNIS Die Personalvertretung Berlin