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Auswirkungen der Personalgestellung nach §4 Abs. 3 TVöD auf die Wahl-berechtigung zum Personalrat bei der gestellenden Dienststelle

Die Personalvertretung, Berlin · 2016 · Heft 3 · S. 107 bis 112

Dokument
165699
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 3 / 2016
Jahrgang 59
Seiten
107 bis 112
Erschienen: 2016-03-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Anfang November 2007 schlössen das Bundesminis-terium des Innern, das Bundesministerium der Finanzen und die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben eine Dachvereinbarung zur Umsetzung der Vorgaben aus dem Gesetz über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. In dieser Dachvereinbarung ist unter anderem vorgesehen, dass die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben entsprechend den auf sie übergegangenen Aufgaben das gesamte liegenschaftsbezogene Personal des Bundesministeriums des Innern übernimmt. Die betroffenen Beschäftigten sollten, sofern sie von der Möglichkeit, mit der Bundesan-stalt für Immobilienaufgaben einen…

Schlagworte

PERSONALRAT TVÖD RECHTSPRECHUNG PERSONAL AUFNAHME VORSCHRIFTEN SCHREIBEN ES HAND WAHRSCHEINLICHKEIT ARBEIT ZEIT BERLIN PERSONEN ARBEITSVERHÄLTNIS DEUTSCHLAND