CareLit Fachartikel

Das nordrhein-westfälische Wohnund Teilhabegesetz (WTG)

Dickmann, F.; · PflegeRecht, Neuwied · 2016 · Heft 2 · S. 76 bis 87

Dokument
165744
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Dickmann, F.;
Ausgabe
Heft 2 / 2016
Jahrgang 20
Seiten
76 bis 87
Erschienen: 2016-02-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Das WTG 2014 unterscheidet sich ganz wesentlich vom WTG 2008. Es typisiert die unterschiedlichen Wohnformen für Altere und unterstützungsbedürftige Menschen. Damit hat sich von den ursprünglich nach der Föderalisierung des Heimrechts im Jahre 2006 von den Bundesländern verfolgten drei verschiedenen Wegen (Übernahme des bisherigen HeimG, 3 abstrahierende Betrachtung4 und typisierende Betrachtungsweise^) der typisierende Weg durchgesetzt. Als wohl zwangsläufige Folge ist der Umfang des Gesetzes deutlich angewachsen, von 23 Paragrafen (WTG 2008) auf 49 Paragrafen (WTG 2014).

Schlagworte

WOHNGEMEINSCHAFT GESETZ EINRICHTUNG BEHÖRDE MITBESTIMMUNG BETREUUNG PRAXIS ES MENSCHEN WOHNGEMEINSCHAFTEN RECHTSANWÄLTE LEBEN ROLLE PERSONEN RECHTSPRECHUNG EIGNUNG