CareLit Fachartikel
Das nordrhein-westfälische Wohnund Teilhabegesetz (WTG)
Dickmann, F.; · PflegeRecht, Neuwied · 2016 · Heft 2 · S. 76 bis 87
Dokument
165744
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das WTG 2014 unterscheidet sich ganz wesentlich vom WTG 2008. Es typisiert die unterschiedlichen Wohnformen für Altere und unterstützungsbedürftige Menschen. Damit hat sich von den ursprünglich nach der Föderalisierung des Heimrechts im Jahre 2006 von den Bundesländern verfolgten drei verschiedenen Wegen (Übernahme des bisherigen HeimG, 3 abstrahierende Betrachtung4 und typisierende Betrachtungsweise^) der typisierende Weg durchgesetzt. Als wohl zwangsläufige Folge ist der Umfang des Gesetzes deutlich angewachsen, von 23 Paragrafen (WTG 2008) auf 49 Paragrafen (WTG 2014).
Schlagworte
WOHNGEMEINSCHAFT
GESETZ
EINRICHTUNG
BEHÖRDE
MITBESTIMMUNG
BETREUUNG
PRAXIS
ES
MENSCHEN
WOHNGEMEINSCHAFTEN
RECHTSANWÄLTE
LEBEN
ROLLE
PERSONEN
RECHTSPRECHUNG
EIGNUNG