CareLit Fachartikel

Zum Arbeitnehmerstatus von Mitgliedern der DRK-Schwesternschaften - BetriebsratswahlBetrVG § 5 Abs. 1, § 99 Abs. 1 und Abs. 2; AÜG § 1 Abs. 1 Satz 1

Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2016 · Heft 2 · S. 92 bis 105

Dokument
165746
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.;
Ausgabe
Heft 2 / 2016
Jahrgang 20
Seiten
92 bis 105
Erschienen: 2016-02-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts wird davon ausgegangen, dass Gesundheits und Krankenpflegerinnen, die sich in einem eingetragenen Verein zusammengeschlossen haben (hier: einer DRK-Schwesternschaft), nicht Arbeitnehmerinnen dieser DRK-Schwesternschaft sind. Eine solche Annahme soll auch für DRK-Schwestern gelten, die in einem Krankenhaus, welches nicht der DRK-Schwesternschaft gehört, aufgrund eines sog. Gestellungsvertrags tätig werden.

Schlagworte

ARBEITNEHMER RECHTSPRECHUNG PERSONALRAT SCHWESTERNSCHAFT TÄTIGKEIT RECHT ES ESSEN PERSONEN ALTENPFLEGE GEBURTSHILFE SCHREIBEN HÖHE MENSCHEN ARBEITSVERHÄLTNIS ZEIT