CareLit Fachartikel
Keine dauerhafte Reduzierung der Entgeltsicherung durch zeitlich begrenzte Arbeitszeitreduzierung TV UmBW § 1, § 3, § 6; TVÖD § 11; AGG § 1, § 3, § 7; GG Art. 6
Schmidt-Graumann, A.; · PflegeRecht, Neuwied · 2016 · Heft 2 · S. 106 bis 112
Dokument
165747
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der TV UmBW dient der sozial ausgewogenen Ausgestaltung der erforderlichen Umstrukturierung der Bundeswehr durch Arbeitsplatzsicherung und Entgeltsicherung. Die Möglichkeit der Arbeitsplatzsicherung erfolgt u.a. durch den Wechsel in andere Bereiche. Verringert sich aufgrund einer Umstrukturierungsmaßnahme die Vergütung, besteht ein Anspruch auf eine persönliche Zulage in Höhe der Differenz zwischen der nach der Umstrukturierung erzielbaren Vergütung und der bisherigen Vergütung für die umstrukturierungsbedingt entfallene Tätigkeit.
Schlagworte
ARBEITSZEIT
TÄTIGKEIT
TVÖD
VERGÜTUNG
ARBEITSPLATZ
EINGRUPPIERUNG
HÖHE
ARBEITSVERHÄLTNIS
ZEIT
SCHREIBEN
ES
KAUSALITÄT
EINKOMMEN
TRAGEN
KINDERBETREUUNG
FAMILIE