CareLit Fachartikel
Beschwerde gestoppt
Care konkret, Hannover · 2016 · Heft 2 · S. 1
Dokument
165763
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der deutsche Staat muss nicht gesetzlich gegen Pflegemängel in Seniorenheimen vorgehen. Mehrere vom Sozialverband VdK unterstützte Verfassungsbeschwerden gegen den „Pflegenotstand nahmen die Karlsruher Richter nicht zur Entscheidung an, wie aus einem am Freitag vergangener Woche veröffentlichten Beschluss hervorgeht. (AZ:iBvR 2980/14).
Schlagworte
ENTSCHEIDUNG
GERICHT
PERSONALMANGEL
PFLEGEPERSONAL
VORSCHRIFTEN
BADEN-WÜRTTEMBERG
Gegen
Deutsche
Staat
Gesetzlich
Pflegemängel
Seniorenheimen
Vorgehen
Mehrere
Sozialverband
Unterstützte