CareLit Fachartikel

Ermittlung eines Prüfungsergebnisses zum Altenpfleger VG Cottbus vom 10.3.2015 (3 K 1058/13)

Rechtsdepesche, Köln · 2016 · Heft 3 · S. 75 bis 76

Dokument
165825
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Rechtsdepesche, Köln
Autor:innen
Ausgabe
Heft 3 / 2016
Jahrgang 13
Seiten
75 bis 76
Erschienen: 2016-03-01 00:00:00
ISSN
1612-7137
DOI

Zusammenfassung

Die Beteiligten streiten über das Ergebnis einer Prüfung des Klägers zum Altenpfleger. Dieser absolvierte seit Oktober 2009 den theoretischen und praktischen Unterricht in der Altenpflege bei einer Altenpfiegeschule der Arbeiterwohlfahrt. Die im Zeitraum zwischen Juli und September 2012 durchgeführte Prüfung in der Altenpflege absolvierte der Kläger im praktischen Teil mit der Note der 4, im schriftlichen Teil der Prüfung mit der Note 4 und im mündlichen Teil der Prüfung mit der Note 5. Das Landesamt teilte dem Kläger unter dem 24. September 2012 schriftlich das Nichtbestehen der Prüfung mit und wies ihn darauf…

Schlagworte

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