Ermittlung eines Prüfungsergebnisses zum Altenpfleger VG Cottbus vom 10.3.2015 (3 K 1058/13)
Rechtsdepesche, Köln · 2016 · Heft 3 · S. 75 bis 76
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Beteiligten streiten über das Ergebnis einer Prüfung des Klägers zum Altenpfleger. Dieser absolvierte seit Oktober 2009 den theoretischen und praktischen Unterricht in der Altenpflege bei einer Altenpfiegeschule der Arbeiterwohlfahrt. Die im Zeitraum zwischen Juli und September 2012 durchgeführte Prüfung in der Altenpflege absolvierte der Kläger im praktischen Teil mit der Note der 4, im schriftlichen Teil der Prüfung mit der Note 4 und im mündlichen Teil der Prüfung mit der Note 5. Das Landesamt teilte dem Kläger unter dem 24. September 2012 schriftlich das Nichtbestehen der Prüfung mit und wies ihn darauf…