CareLit Fachartikel

Arzneimittelversorgung von Heimbewohnern OLG Cellevom 11.11.2015 (4 U 61/15)

Rechtsdepesche, Köln · 2016 · Heft 3 · S. 82 bis 83

Dokument
165828
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Rechtsdepesche, Köln
Autor:innen
Ausgabe
Heft 3 / 2016
Jahrgang 13
Seiten
82 bis 83
Erschienen: 2016-03-01 00:00:00
ISSN
1612-7137
DOI

Zusammenfassung

Die Apothekerin hat mit der vorliegenden Klage von der beklagten Heimbetreiberin Schadensersatz i.H.v. zunächst 17232,12 € geltend gemacht. Dies entspreche dem entgangenen Gewinn für die Dauer von sechs Monaten, den sie aus den Umsätzen betreffend die Belieferung der Heimbewohner erzielt hätte.

Schlagworte

APOTHEKE VERTRAG HEIMBEWOHNER HEIMTRÄGER ENTSCHEIDUNG ARZNEIMITTELVERSORGUNG VERTRÄGE APOTHEKEN SCHADENSERSATZ APOTHEKER VERSTÄNDNIS Rechtsdepesche Köln