CareLit Fachartikel
Arzneimittelversorgung von Heimbewohnern OLG Cellevom 11.11.2015 (4 U 61/15)
Rechtsdepesche, Köln · 2016 · Heft 3 · S. 82 bis 83
Dokument
165828
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Apothekerin hat mit der vorliegenden Klage von der beklagten Heimbetreiberin Schadensersatz i.H.v. zunächst 17232,12 € geltend gemacht. Dies entspreche dem entgangenen Gewinn für die Dauer von sechs Monaten, den sie aus den Umsätzen betreffend die Belieferung der Heimbewohner erzielt hätte.
Schlagworte
APOTHEKE
VERTRAG
HEIMBEWOHNER
HEIMTRÄGER
ENTSCHEIDUNG
ARZNEIMITTELVERSORGUNG
VERTRÄGE
APOTHEKEN
SCHADENSERSATZ
APOTHEKER
VERSTÄNDNIS
Rechtsdepesche
Köln